Zwangsheirat

Die freie Wahl des eigenen Ehepartners oder der Ehepartnerin ist ein Menschenrecht.

Wird dennoch eine Ehe gegen den Willen der Beteiligten geschlossen, spricht man von Zwangsheirat. Diese ist in der Schweiz verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Jugendliche und  Erwachsene, die gegen ihren freien Willen verheiratet wurden oder die Angst davor haben, verheiratet zu werden, erhalten bei uns Hilfe.

Sind auch Sie von Zwangsheirat betroffen oder bedroht?

Dann rufen Sie uns an, damit wir einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren können. Unsere Beratungen sind kostenlos und absolut vertraulich. Opferhilfe Erwachsene: Tel. 052 723 48 26