Mein Exfreund ruft mich dauernd an und verfolgt mich. Was kann ich tun?
Wiederholte Handlungen der Kontaktaufnahme, unerwünschte Annäherungen und Belästigungen über eine längere zeitliche Dauer können Angst und das Gefühl der Bedrohung auslösen. Wenn Sie von Stalking betroffen sind, sollten Sie rasch handeln. Es ist wichtig, dass Sie einmal und unmissverständlich der belästigenden Person gegenüber deutlich machen, dass die Kontaktaufnahme unerwünscht ist. Weitere Kontaktaufnahmen sollten unbedingt ignoriert, aber dokumentiert werden. Die Dokumentation ist wichtig für allfällige rechtliche Schritte wie z.B. ein Gesuch um Persönlichkeitsschutz nach dem Zivilgesetzbuch oder für einen Strafantrag. Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig für weitere Beratungen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer der Kantonspolizei Thurgau:
"Stalking - Grenzen setzen".