Was muss ich beachten, wenn ein Unfall passiert?
Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, ist es wichtig, dass die Polizei so schnell wie möglich informiert wird. Sie wird den Unfallort und Spuren sichern, mit Zeugen sprechen, die notwendige medizinische Erstversorgung organisieren und den Wegtransport der Unfallfahrzeuge regeln. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Personen vor Ort bleiben bis die Polizei da ist, oder zumindest Ihre Adresse und Telefonnummer bekannt geben.
Die Polizei hat den Unfallhergang aufgenommen. Soll ich trotzdem noch einen Strafantrag stellen?
Je nachdem wie schwer Sie verletzt wurden, wird die Polizei Sie früher oder später fragen ob Sie einen Strafantrag gegen die Unfall verursachende Person stellen möchten. Die Frage sollte jeweils individuell beantwortet werden um im Zusammenhang mit schwerwiegenden Verletzungen und/oder mit unsicherem Heilungsverlauf rechtliche Ansprüche sichern zu können. Weitere Informationen dazu finden unter STRAFANZEIGE.
Was ist mit der Haftpflichtversicherung der Unfall verursachenden Person?
Sie erhalten von der Polizei Name und Versicherungsdaten des Unfallgegners. Es ist wichtig, dass Sie mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen, falls diese sich nicht selber bei Ihnen meldet. Falls Ihnen und/oder Ihren nächsten Angehörigen im Zusammenhang mit dem Unfall ein finanzieller Schaden entstanden ist, sammeln Sie bitte alle Belege oder notieren Sie sauber alle Ausgaben. Je nach Dringlichkeit und Kausalität kann der finanzielle Schaden im Rahmen von Vorschussleistungen oder im Rahmen von Entschädigung (Schadensersatz) bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Sie haben das Recht einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Die Kosten werden normalerweise der gegnerischen Haftpflichtversicherung übertragen.