Was passiert, wenn ich bei häuslicher Gewalt die Polizei rufe?
Die Polizei kommt, meistens zu zweit, so rasch als möglich zu Ihnen nach Hause. Aufgabe ist es, bestehende oder drohende Gewalt zu unterbinden und zu ermitteln. Die Polizei nimmt erste Abklärungen vor und stellt vorhandene Waffen sicher. Wenn nötig, wird ärztliche Hilfe beigezogen. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gewalt ausübende Person für 14 Tage aus der Wohnung wegzuweisen. Sind Kinder mitbetroffen, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde informiert. Weiter informiert die Polizei Sie über die Opferrechte und gibt Ihre Adresse an uns weiter, sofern Sie das nicht ausdrücklich ablehnen. Wir melden uns dann zu Bürozeiten mit einer unterdrückten Rufnummer bei Ihnen.
Wo finde ich eine Schutzunterkunft?
FRAUEN:
Im Frauenhaus finden Frauen eine Unterkunft, wenn sie an Leib und Leben bedroht sind und Schutz benötigen. Kinder bis 16 Jahre (Frauenhaus Winterthur) können mitgenommen werden. Das Frauenhaus Winterthur ist auch für Frauen aus dem Kanton TG zuständig. Falls dort kein Platz frei ist, helfen Ihnen die Betreuerinnen dort bei der Suche nach einem freien Platz in einem anderen Frauenhaus. Tel. 052 213 08 78.
MÄNNER:
Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, können sich an "Zwüschehalt" im Kanton Aargau wenden. Tel. 079 558 85 79.