Geltungsbereich Opferhilfegesetz
Das Opferhilfegesetz richtet sich an Betroffene von Straftaten, die eine physische, psychische oder sexuelle Verletzung zur Folge haben. Die Beeinträchtigung muss einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Straftat haben.
Straftaten können eine einmalige Gewalterfahrung sein oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Manchmal liegt die Tat schon Jahre zurück.