Kann ich der Stelle vertrauen?
Mitarbeitende der Opferhilfestellen sind an die Schweigepflicht gebunden. Von uns erfährt niemand ohne Ihr Einverständnis, dass Sie mit uns in Kontakt stehen.
... und meine Eltern?
Auch wenn du noch nicht volljährig bist, hast du Anspruch auf vertrauliche Beratung. Deine Eltern, deine Schule oder andere Stellen werden von uns nicht informiert, wenn du das nicht möchtest.
Manchmal braucht es erwachsene Personen in deinem Umfeld, um eine Situation verbessern zu können. Dann besprechen wir zusammen mit dir die Möglichkeiten.